Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere Personen, Betriebe und Unternehmen besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht. Wenn Sie dieser Tätigkeit in Thüringen nachgehen möchten, melden Sie dies hier der zuständigen Behörde.
Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere Personen, Betriebe und Unternehmen besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht. Wenn Sie dieser Tätigkeit in Thüringen nachgehen möchten, melden Sie dies hier der zuständigen Behörde.