Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten, dürfen Sie nur durchführen, wenn Sie hierfür die Zulassung von der zuständigen Behörde erhalten haben.
Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten, dürfen Sie nur durchführen, wenn Sie hierfür die Zulassung von der zuständigen Behörde erhalten haben.