Zusammenschluss von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen zur Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes

Sie möchten in Thüringen eine Forstwirtschaftliche Vereinigung gründen und insbesondere den Holzverkauf der Mitglieder über diese durchführen?

Dann müssen Sie eine Anerkennung bei der obersten Forstbehörde (Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) beantragen.