Zusammenschluss von Grundbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen in einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)
Thüringen:
Sie möchten eine Forstbetriebsgemeinschaft gründen und ihren Wald gemeinschaftlich bewirtschaften?
Dann müssen Sie eine Anerkennung bei der obersten Forstbehörde (Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) beantragen.