Zusammenschluss von Grundbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen in einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)

Thüringen: 

Sie möchten eine Forstbetriebsgemeinschaft gründen und ihren Wald gemeinschaftlich bewirtschaften?

Dann müssen Sie eine Anerkennung bei der obersten Forstbehörde (Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) beantragen.