Für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln und ihre Einfuhr besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht. Wenn Sie dieser Tätigkeit in Thüringen nachgehen möchten, melden Sie dies hier der zuständigen Behörde.
Für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln und ihre Einfuhr besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht. Wenn Sie dieser Tätigkeit in Thüringen nachgehen möchten, melden Sie dies hier der zuständigen Behörde.