Hat Sie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylberechtigter*, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter anerkannt oder es wurde für Sie ein Abschiebungsverbot festgestellt, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Ansprechstelle ist die Ausländerbehörde, die für Ihren Aufenthaltsort zuständig ist. Der Ausweis im Scheckkartenformat erlaubt Ihnen den befristeten Aufenthalt in Deutschland und berechtigt Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Im Einzelfall bedarf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit der Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde.