Wenn Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner* oder Ihr Partner, mit dem Sie in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt leben, bereits ein Kind aus einer vorherigen Beziehung hat, für das Sie alle Rechten und Pflichten übernehmen wollen, können Sie eine Stiefkindadoption beantragen.