Eine Handelsgesellschaft ist nach deutschem Handelsrecht eine Gesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreibt und deshalb als solche Kaufmann* ist. Eine Zweigniederlassung kommt für diejenigen ausländischen Handelsgesellschaften in Betracht, deren Hauptniederlassung in das Handelsregister eingetragen werden müsste, wäre das Unternehmen in Deutschland ansässig.