Straßen sind dem Straßenverkehr vorbehalten. Daher benötigt derjenige, der Waren und Leistungen auf Straßen anbieten möchte, eine Ausnahmegenehmigung.
Straßen sind dem Straßenverkehr vorbehalten. Daher benötigt derjenige, der Waren und Leistungen auf Straßen anbieten möchte, eine Ausnahmegenehmigung.