Berufsausbildung: Änderung des Ausbildungsvertrages
Wesentliche inhaltliche Änderungen eines bestehenden Ausbildungsvertrages müssen der Kammer gemeldet werden.
Als Ausbildende/r in einem anerkannten Ausbildungsberuf müssen Sie wesentliche inhaltliche Änderung eines bestehenden Ausbildungsvertrages der zuständigen Kammer melden. Die Änderungen werden im Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse eingetragen.
- Angaben zum bestehenden Ausbildungsvertrag,
- Begründung für die Abkürzung bzw. Verlängerung.
Hinweise
Die Abkürzung bzw. Verlängerung wird nach erfolgter Genehmigung von der zuständigen Kammer in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse eingetragen. Eine nochmalige Meldung durch den Ausbildungsbetrieb ist nicht nötig.
- §§ 7, 8, 35, 36 Berufsbildungsgesetz (BBiG),
- § 27b Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).
Weiterführende Links
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BBiG -
§ 327b HwO
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