Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse: Löschung von Eintragungen
Löschungen von Eintragungen in die Handwerksrolle (z. B. wegen Aufgabe des Betriebes), müssen bei der Handwerkskammer beantragt werden.
Wenn Sie Ihren Eintrag in der Handwerksrolle oder in dem Verzeichnis der Inhaber/innen von Betrieben eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes der Handwerkskammer löschen lassen wollen (zum Beispiel wegen Aufgabe des Betriebes), müssen Sie dies bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie Ihren Betrieb in einen anderen Handwerkskammer-Bezirk verlegen.
Eine Löschung kann außerdem von Amts wegen erfolgen, wenn die Voraussetzungen für eine weitere Eintragung nicht mehr vorliegen.
Das entsprechende Formular erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.
Hinweise
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.
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HWK Lübeck - Handwerksrolle
§ 13 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).
Weiterführende Links
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§ 13 HwO
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