Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse: Änderung von Eintragungen
Änderungen von Unternehmensdaten (Z. B. Adresse oder Rechtsform), müssen unverzüglich der Handwerkskammer gemeldet werden.
Änderungen von Unternehmensdaten, wie zum Beispiel die Adresse oder Rechtsform, müssen Sie unverzüglich der für Sie zuständigen Handwerkskammer (HWK) melden. Die Änderungen werden umgehend in die Handwerksrolle oder das Gewerbeverzeichnis aufgenommen.
Das entsprechende Formular erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.
Hinweise
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.
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HWK Lübeck - Handwerksrolle
§ 16 Abs. 2 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).
Weiterführende Links
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§ 16 HwO
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