Wenn Sie selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchten, dann müssen Sie Ihren Gewerbebetrieb in die Handwerksrolle eintragen lassen.
In die Handwerksrolle werden die Inhaber/innen zulassungspflichtiger Handwerke eingetragen.
Wenn Sie selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchten, dann müssen Sie Ihren Gewerbebetrieb in die Handwerksrolle eintragen lassen.
In die Handwerksrolle werden die Inhaber/innen zulassungspflichtiger Handwerke eingetragen.