Sie sind mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen und möchten ein weiteres Handwerk ausüben? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausübungsberechtigung für ein weiteres Handwerk beantragen. 

Wer bereits ein zulassungspflichtiges Handwerk ausübt, kann eine Ausübungsberechtigung für ein weiteres Handwerk beantragen.