Wer eine abgeschlossene tierärztliche Berufsausbildung nachweist, jedoch über keine Approbation verfügt, kann eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung beantragen.
Wer eine abgeschlossene tierärztliche Berufsausbildung nachweist, jedoch über keine Approbation verfügt, kann eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung beantragen.