Eine Legehennenstall darf nur dann Eier in den Verkehr bringen, wenn er registriert ist und er die Eier mit seiner Registrierungsnummer gekennzeichnet hat.
Eine Legehennenstall darf nur dann Eier in den Verkehr bringen, wenn er registriert ist und er die Eier mit seiner Registrierungsnummer gekennzeichnet hat.