Gymnasium
Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung.
Das Gymnasium vermittelt nach Begabung und Leistung geeigneten Schülerinnen und Schülern im Anschluss an die Grundschule eine vertiefte allgemeine Bildung , die den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums oder einer vergleichbaren Berufsausbildung entspricht. Mit der Abiturprüfung wird das Zeugnis zur allgemeinen Hochschulreife erworben.
Zum Schuljahr 2019/20 wird - aufwachsend mit dem 5. und 6. Jahrgang - der neunjährige Bildungsgang zum Abitur die Regel am Gymnasium. Die bestehenden G8-Jahrgänge laufen aus. Eines der insgesamt 99 öffentlichen Gymnasien bietet weiterhin ausschließlich den achtjährigen Bildungsgang an. Drei Gymnasien bieten parallel sowohl den neun- als auch den achtjährigen Bildungsgangs an (sog. Y-Modell).
Das Land Schleswig-Holstein fördert an Gymnasien die G8-Mittagsbetreuung und die Angebote der Offenen Ganztagsschulen.
Zur Anmeldung am Gymnasium:
- Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4,
- Schulübergangsempfehlung,
- gegebenenfalls Lernplan.
Hinweise
Weitere Informationen zu Gymnasien in Schleswig-Holstein finden sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".
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Gymnasium
- Schulgesetz Schleswig-Holstein (Schulgesetz - SchulG),
- Landesverordnung über die Aufnahme und das Aufsteigen im Unterricht nach Jahrgangsstufen an den Gymnasien (Sekundarstufe I) (SAVOGym),
- Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO),
- Landesverordnung über die Orientierungsstufe (OStVO).
Weiterführende Links
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SchulG -
SAVOGym -
OAPVO -
OStVO
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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