Abfall: Sperrmüll
Sperrmüll sind feste Abfälle (z. B. Möbel), die nicht in den vorgeschriebenen Sammelbehältern entsorgt werden können.
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen.
Hinweise
Die zuständigen Ansprechpartner für den Bereich der Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
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Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
- Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG).
Weiterführende Links
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KrWG -
Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG
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