Kinder mit Behinderungen im Kindergarten- und Vorschulalter
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr werden wohnortnah in Kindertagesstätten gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut.
Hinweise
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
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Kindertageseinrichtungen -
Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte
- § 4 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen,
- § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche).
Weiterführende Links
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§ 4 SGB IX -
§ 35a SGB VIII
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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