Camping-, Wochenend- oder Golfplätze: Errichtung, Änderung, Erweiterung
Wer einen Camping-, Wochenend- oder Golfplatz errichten, erweitern oder dessen Nutzung ändern möchte, benötigt eine Genehmnigung
Die Errichtung, Änderung, Erweiterung oder Nutzungsänderung von Camping- und Wochenend- oder Golfplätzen unterliegt dem Baugenehmigungsverfahren nach § 67 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).
Die Bauaufsichtsbehörden haben darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.
Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen entsprechend § 19 der Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze bzw. entsprechend der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einzureichen.
- §§ 64, 67, 73 75, 83 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
- Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze (Camping- und Wochenendplatzverordnung),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO), Anlage 1, Tarifstellen 11 und 12.
Weiterführende Links
-
LBO -
Camping- und Wochenendplatzverordnung -
BauGebVO
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