In den juristischen Vorbereitungsdienst werden Sie auf Antrag aufgenommen, wenn Sie nach einem rechtswissenschaftlichen Studium an einer Universität die sogenannte erste Prüfung bestanden haben.
In den juristischen Vorbereitungsdienst werden Sie auf Antrag aufgenommen, wenn Sie nach einem rechtswissenschaftlichen Studium an einer Universität die sogenannte erste Prüfung bestanden haben.