Wenn Sie die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen internen Sicherungsmaßnahmen nicht selbst durchführen möchten, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Dritten übertragen. Dies müssen Sie der Behörde vorab anzeigen.
Wenn Sie die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen internen Sicherungsmaßnahmen nicht selbst durchführen möchten, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Dritten übertragen. Dies müssen Sie der Behörde vorab anzeigen.