Sie als sorgeberechtigte Eltern können die Erziehung in einer Tagesgruppe beim zuständigen Jugendamt beantragen. Dieses entscheidet dann, ob die Erziehung des Kindes in einer Tagesgruppe eine geeignete Maßnahme ist.
Sie als sorgeberechtigte Eltern können die Erziehung in einer Tagesgruppe beim zuständigen Jugendamt beantragen. Dieses entscheidet dann, ob die Erziehung des Kindes in einer Tagesgruppe eine geeignete Maßnahme ist.