Droht die Zwangsstillegung eines Kraftfahrzeugs, dann sind die von der zuständigen Behörde mitgeteilten Mängel zu beheben bzw. die geforderten Nachweise zu erbringen, um dies zu vermeiden.
Droht die Zwangsstillegung eines Kraftfahrzeugs, dann sind die von der zuständigen Behörde mitgeteilten Mängel zu beheben bzw. die geforderten Nachweise zu erbringen, um dies zu vermeiden.