Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.
Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.