Wenn Sie Ihren Abschluss als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger im Ausland erworben haben, können Sie die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem deutschen Abschluss überprüfen lassen.
Wenn Sie Ihren Abschluss als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger im Ausland erworben haben, können Sie die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem deutschen Abschluss überprüfen lassen.