Elektronischer Identitätsnachweis PIN ändern
Hie erhalten Sie Informationen zur Änderungen der PIN Ihres elektronischen Identitätsnachweises.
Der / die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen:
- beliebig oft zu Hause
- wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde
Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Hinweise
- Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst wurde als Beta-Version bereitgestellt. Die Entwicklung des neuen Dienstes ist noch nicht ganz abgeschlossen. Dennoch kann dieser schon jetzt genutzt werden.
- In der aktuellen Beta-Phase kann es noch zu Fehlern kommen. Die persönlichen Daten sind aber immer sicher.
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Bundesministerium des Innern und für Heimat - Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst kann getestet werden
Weiterführende Links
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§ 27 Abs 2 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Verantwortlich für den Inhalt
MdI
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
13.04.2021