Öffentliche Vergabe Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer beantragen
Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz prüft, ob öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber oder Konzessionsgeber bei der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen oder bei der Vergabe von Konzessionen gegen Vergaberecht verstoßen haben.
Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz prüft, ob öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber oder Konzessionsgeber bei der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen oder bei der Vergabe von Konzessionen gegen Vergaberecht verstoßen haben. Sie ist allerdings nur bei europaweiten Vergaben zuständig, bei denen die EU-Auftragswerte erreicht oder überschritten werden.
Der Nachprüfungsantrag muss schriftlich eingereicht werden und sollte folgende Mindestangaben enthalten :
- Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers;
- Sachverhaltsdarstellung;
- Darstellung der Vergaberechtsverstöße;
- Vortrag, dass der in § 160 Abs. 3 GWB normierten Rügeobliegenheit entsprochen wurde oder eine solche nicht bestanden hat;
- Mitteilung, worin der Schaden auf Seiten des Antragstellers besteht.
Hinweise
Weitere Infos und Downloads finden Sie auf der :
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Internetseite des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Weiterführende Links
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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) -
Vergabeverordnung (VgV) -
Sektorenverordnung (SektVO) -
Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) -
Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) -
Bekanntmachungder Vergabe- und Vertragsordnung für BauleistungenTeil A (VOB/A) -
Landestariftreuegesetz (LTTG) -
Gemeinsame Geschäftsordnung der Vergabekammern Rheinland-Pfalz
Verantwortlich für den Inhalt
MWVLW
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
04.05.2020