Als ausländische hoch qualifizierte Fachkraft mit akademischer Ausbildung können Sie im Einzelfall eine Niederlassungserlaubnis ohne vorherigen Mindestaufenthalt in Deutschland erhalten.
Als ausländische hoch qualifizierte Fachkraft mit akademischer Ausbildung können Sie im Einzelfall eine Niederlassungserlaubnis ohne vorherigen Mindestaufenthalt in Deutschland erhalten.