Die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.
Die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.