Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertagesstätte Erteilung
Eine Kindertagesstätte bezeichnet eine Tageseinrichtung zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Wenn Sie eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weiterführende Links
-
§ 45 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Landesjugendamtes und Niedersächsisches Kultusministerium
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
04.11.2015