Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang: Erteilung
Entgelte für den Netzzugang bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Stelle.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weiterführende Links
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§ 23a Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
21.02.2013