Wenn Sie eine Ersatzschule errichten und betreiben möchten, benötigen Sie vor Aufnahme des Schulbetriebs eine Genehmigung. Diese müssen Sie rechtzeitig vorher beim zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung beantragen.
Wenn Sie eine Ersatzschule errichten und betreiben möchten, benötigen Sie vor Aufnahme des Schulbetriebs eine Genehmigung. Diese müssen Sie rechtzeitig vorher beim zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung beantragen.