Veranstaltung: Anzeige
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Hinweise
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Sondernutzungssatzung
Weiterführende Links
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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) -
Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -
Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) -
Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) -
Gewerbeordnung (GewO) -
Niedersächsische Bauordnung (NBauO) -
Gaststättengesetz (GastG)
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