Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.
Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung
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Informationen zum elektronischen Genehmigungsverfahren VEMAGS auf den Internetseiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Weiterführende Links
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§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) -
§ 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) -
§ 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
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