Frühförderung behinderter Kinder
Das Angebot der interdisziplinären Beratungs- und Früherkennungsteams sowie der heilpädagogischen Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt bzw. abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.
Hinweise
Weitere Informationen, insbesondere bezüglich der Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
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Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
25.01.2013