Schwerbehindertenausweis Ausstellung erstmalig
Die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises muss schriftlich beantragt werden.
- aktuelles Passfoto
- Nachweis zum Grad der Behinderung
Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen. Oder reichen Sie bitte das Ihnen übersandte Anschreiben ein.
Voraussetzungen
Grad der Behinderung mindestens 50 %
Hinweise
Detaillierte Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Sollten Sie noch Fragen zum Thema "Ausstellen von Schwerbehindertenausweisen" haben, können Sie uns über folgendes Kontaktformular erreichen.
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Internetseite des Landesamtes -
Kontaktformular
Weiterführende Links
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§ 152 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) -
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
24.09.2012