Parkausweis für Schwerbehinderte: AusstellungPark-Erleichterungen
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Sie können auf Behinderten-Parkplätzen parken.
Oder andere Park-Erleichterungen erhalten.
Dafür brauchen Sie einen Park-Ausweis.
Der Park-Ausweis ist in der ganzen Europäischen Union gleich.
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Voraussetzungen
Behinderten-Parkplätze benutzen:
Sie dürfen auf einen Behinderten-Parkplätzen parken.
Wenn auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis die Buchstaben
aG
stehen.
Das schwere Wort für die Buchstaben ist: Merk-Zeichen.
Oder wenn Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis mit dem Merk-Zeichen
Bl
haben.
Oder wenn Sie eine beid-seitige Amelie haben.
Das bedeutet:
Ihnen fehlen beide Arme.
Oder Ihnen fehlen beide Beine.
Oder wenn Sie eine Phokomelie haben.
Das bedeutet:
Ihre Hände sind an den Schultern.
Oder Ihre Füße sind an den Hüften.
Oder Sie haben eine ähnliche Krankheit.
Park-Erleichterungen ohne Behinderten-Parkplatz
Sie bekommen andere Park-Erleichterungen.
Wenn Sie das Merk-Zeichen
G
haben.
Und Sie das Merk-Zeichen
B
haben.
Und Sie auch einen
GdB von 80
haben nur für
Probleme mit Ihren Beinen und Füßen
.
Und wenn Sie
Probleme im unteren Rücken
haben und deswegen
schlecht gehen können
.
GdB ist die Abkürzung für Grad der Behinderung.
Der Grad der Behinderung ist eine Zahl.
Der Grad der Behinderung sagt:
So schwer ist die Behinderung von einer Person.
Der Grad der Behinderung steht im Schwer-Behinderten-Ausweis.
Oder der Grad der Behinderung steht im Fest-Stellungs-Bescheid.
Der Fest-Stellungs-Bescheid ist ein Brief vom Amt.
Sie haben das Merk-Zeichen
G
.
Und Sie haben das Merk-Zeichen
B.
Und Sie haben auch einen
GdB von 70 und mehr
nur für
Probleme mit ihren Beinen und Füßen
.
Und wenn Sie
Probleme im unteren Rücken
haben und deswegen
schlecht gehen können
.
Dazu haben Sie auch einen
GdB von 50
allein für
Probleme mit dem Herzen und den Atmungs-Organen
.
Mit den Atmungs-Organen atmen Sie.
Zum Beispiel:
Die Lunge ist ein Atmungs-Organ.
Sie haben die
Krankheit Morbus Crohn
.
Und Sie haben dafür einen
GdB von 60 und mehr
.
Sie haben die
Krankheit Colitis ulcerosa
.
Und Sie haben dafür einen
GdB von 60 und mehr
.
Sie haben einen
künstlichen Darm-Ausgang
.
Und Sie haben auch eine
künstliche Harn-Ableitung
.
Und Sie haben dafür einen
GdB von 70 und mehr
.
Hinweise
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Weiterführende Links
-
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) -
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) -
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe