Hundesteuer Festsetzung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
- Kommunale Satzung
Weiterführende Links
-
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe