Gartenabfall Entsorgung
Gartenabfälle können entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.
Weiterführende Links
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Informationen zum Thema "Bioabfall"
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise
Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden
Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle
Weiterführende Links
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Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) -
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
28.07.2013