Approbation als Apothekerin/Apotheker beantragen
Wer den Beruf als Apothekerin/Apotheker in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis.
Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
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Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf
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den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland
sowie - die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes beziehen.
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den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland
Hinweise
Wer im Ausland den Beruf einer Apothekerin/eines Apothekers ausüben möchte, wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigen. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch die zuständige Stelle ausgestellt, sofern der Beruf zuletzt in Niedersachsen ausgeübt wurde.
Weiterführende Links
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Bundes-Apothekerordnung (BApO) -
Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und Apothekerkammer
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
22.02.2022