Möchten Sie als Gläubiger an einem Insolvenzverfahren und an der Verteilung der Insolvenzmasse beteiligt werden, so muss Ihre angemeldete Forderung festgestellt werden.
Möchten Sie als Gläubiger an einem Insolvenzverfahren und an der Verteilung der Insolvenzmasse beteiligt werden, so muss Ihre angemeldete Forderung festgestellt werden.