Wenn ein Gebäude fertiggestellt ist, muss es amtlich vermessen und das Ergebnis der Vermessung in den amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters eingetragen werden.
Wenn ein Gebäude fertiggestellt ist, muss es amtlich vermessen und das Ergebnis der Vermessung in den amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters eingetragen werden.