Vorsteuer-Vergütung an ausländische Unternehmer beantragen
Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren bietet ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, sich im Inland gezahlte Umsatzsteuer erstatten zu lassen.
Umsatzsteuer muss in vielen Ländern beim Kauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt werden. Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Staat außerhalb der EU ansässig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Vergütung der in Deutschland gezahlten Umsatzsteuer stellen.
Privatpersonen können an dem Verfahren nicht teilnehmen.
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter
Voraussetzungen
- Die Vergütungsberechtigung hängt von dem Ansässigkeitsort des ausländischen Unternehmers und seiner Umsätze in Deutschland ab.
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Welche Voraussetzungen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter
www.bzst.de der dortigen Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie den o.g. Rechtsgrundlagen entnehmen.
Weiterführende Links
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§ 18 Abs. 9 Umsatzsteuergesetz (UStG) -
§§ 59 bis 61a Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
Verantwortlich für den Inhalt
Landesamt für Steuern Niedersachsen
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
30.08.2021