Mit einer Zulassung als Vertragsarzt oder Psychotherapeut dürfen Sie Leistungen für gesetzlich versicherte Patienten über die Kassenärztliche Vereinigung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Mit einer Zulassung als Vertragsarzt oder Psychotherapeut dürfen Sie Leistungen für gesetzlich versicherte Patienten über die Kassenärztliche Vereinigung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.