Wenn Sie prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus leisten, können Sie eine Wohnungsbauprämie beantragen.

Die Wohnungsbauprämie ist durch Einkommensgrenzen beschränkt. Für Alleinstehende liegt diese Grenze seit Januar 2021 bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro, für Verheiratete bei 70.000 Euro pro Jahr.