Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:
- Angaben zur Person,
- deren Arbeitsbereich,
- Schilderungen zum Unfallhergang
Weiterführende Links
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§ 19 Absatz 1 Nr. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die Anzeige kann online erfolgen.
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
20.01.2021