Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft sowie dem Amtsgericht Unterstützung erfahren.
Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft sowie dem Amtsgericht Unterstützung erfahren.