Umgang mit Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung Erteilung
Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.
- Personalausweis oder Reisepass
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Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Weiterführende Links
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§ 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) -
§ 34 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV)
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
13.05.2020