Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen, Schülerinnen, Praktikantinnen oder Studentinnen Ihnen mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Sie dies der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.
Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen, Schülerinnen, Praktikantinnen oder Studentinnen Ihnen mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Sie dies der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.